
Infos zur Mitgliedschaft
Fragen und Antworten für Interessenten
Wie schnell kann ich Mitglied werden?
Sie können jederzeit und mit sofortiger Wirkung Mitglied des Arbeitgeberverbandes werden.
Führt die Mitgliedschaft zu einer Tarifbindung für mein Unternehmen?
Nein! Da wir ein allgemeiner und regionaler Arbeitgeberverband sind, führt die Mitgliedschaft in unserem Verband zu keiner Tarifbindung.
Welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft?
Eine voll umfängliche sowie jederzeitige Beratung und Vertretung in allen Fragen und Problemen, die sich aus Ihrer Arbeitgeberstellung ergeben. Dies umfasst beispielsweise die ständige Beratung bei allen auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen, die Gestaltung von (Arbeits-) Verträgen aller Art, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, die Beratung und Vertretung gegenüber dem Betriebsrat sowie die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und die Prozessvertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten in allen drei Instanzen. Dazu stehen Ihnen mit fünf Juristen des Arbeitgeberverbandes langjährig erfahrene Experten zur Verfügung, die sich auf die Beratung von Arbeitgebern spezialisiert haben.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der entsprechend der Beitragsordnung nach der Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres des Unternehmens degressiv gestaffelt ist. Mit diesem jährlichen Mitgliedsbeitrag sind sämtliche Dienst- und Beratungsleistungen sowie die Prozessvertretungskosten durch den Verband abgegolten.
Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Kündigung beendet werden, wobei nach der Satzung eine Kündigungsfrist von einem Jahr zum Jahresschluss gilt.
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Bernd Wiechel
Rechtsanwalt und
Hauptgeschäftsführer
Telefon: 04131 / 87212-13
E-Mail: bwiechel@av-lueneburg.de